Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall und umfasst sowohl die gesetzliche als auch die testamentarische Erbfolge.

Häufige Themen sind die Gestaltung von Testamenten, Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzungen und die Nachlassabwicklung. Unsere Kanzlei berät Sie im Erbrecht umfassend und unterstützt Sie sowohl bei der vorausschauenden Nachlassplanung als auch bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

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Häufige Fragen zum Thema Erbrecht

Brauche ich ein Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht häufig nicht den persönlichen oder familiären Vorstellungen. Ein Testament ermöglicht eine individuelle und klare Nachlassregelung.

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsansprüche bestehen in der Regel als Geldanspruch.

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass gehört dann allen Miterben gemeinschaftlich. Entscheidungen müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden.

Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung. Bei Auslandsbezug gelten längere Fristen.

Erbstreitigkeiten sind häufig emotional belastet. Eine rechtliche Beratung hilft, sachliche Lösungen zu finden und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Oft sind außergerichtliche Einigungen möglich.

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Ob persönliche Beratung, telefonisches Gespräch oder erste Anfrage per E-Mail – wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsan den passenden Weg, Ihr Anliegen schnell und zu verlässig zu klären.
 
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