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Notariat

Neutralität verpflichtet

Die Aufgaben eines Notars unterscheiden sich wesentlich von den Aufgaben eines Rechtsanwalts. Der Rechtsanwalt ist üblicherweise Parteivertreter und vertritt außergerichtlich und gerichtlich die rechtlichen Interessen seiner Mandanten. Ein Notar ist hingegen bei Ausübung seines Amtes zur Neutralität verpflichtet.

Der Notar übt ein hoheitliches Amt aus, weshalb es Notaren gestattet ist, das jeweilige Landeswappen auf ihrem Kanzleischild zu führen. Die Aufgaben des Notars liegen insbesondere in der Beurkundung von Rechtsgeschäften wie z.B. den Abschluss von Grundstückskaufverträgen, die Gründung oder Liquidation von Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie die Errichtung von Testamenten oder die Gestaltung von Erb- oder Eheverträgen. Des Weiteren ist ein Notar auch befugt, Unterschriften oder Dokumente hinsichtlich ihrer Echtheit öffentlich zu beglaubigen.

Die wesentlichen Berufspflichten eines Notars sind in der Bundesnotarordnung geregelt. Die Vergütung eines Notars richtet sich nach den Vorschriften des Gerichts und Notarkostengesetzes.

Nach seiner erfolgreich bestandenen  notariellen Fachprüfung ist Herr Rechtsanwalt Schmied seit dem Jahre 2015 befugt, das Amt des Notars auszuüben.