Das Handelsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Kaufleuten im geschäftlichen Verkehr.

Schwerpunkte sind unter anderem Handelsverträge, Haftungsfragen, Gewährleistungsrechte und kaufmännische Besonderheiten. Wir beraten Unternehmen im Handelsrecht praxisorientiert und vertreten ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

Häufige Fragen im Handelsrecht

Wer gilt rechtlich als Kaufmann?

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Daraus ergeben sich besondere Rechte und Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch. Diese Sonderregeln betreffen insbesondere Vertragsabschlüsse und Haftungsfragen.

Kaufleute sind verpflichtet, Waren nach Lieferung unverzüglich zu prüfen und Mängel anzuzeigen. Unterbleibt die Mängelrüge, gilt die Ware häufig als genehmigt. Dies kann zum Verlust von Gewährleistungsrechten führen.

Bei Vertragsverletzungen können Schadensersatz-, Rücktritts- oder Minderungsrechte bestehen. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen und die Umstände des Einzelfalls. Eine rechtliche Prüfung hilft, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

AGB regeln standardisierte Vertragsbedingungen im Geschäftsverkehr. Sie unterliegen rechtlichen Anforderungen und können unwirksam sein. Eine Prüfung schafft Rechtssicherheit.

Bereits bei der Vertragsgestaltung ist rechtlicher Rat empfehlenswert. Auch bei Streitigkeiten im Geschäftsverkehr sollte frühzeitig anwaltliche Unterstützung eingeholt werden.

Sprechen Sie uns an

Ob persönliche Beratung, telefonisches Gespräch oder erste Anfrage per E-Mail – wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsan den passenden Weg, Ihr Anliegen schnell und zu verlässig zu klären.
 
Sie erreichen uns telefonisch unter: 0451 / 38899 – 30