Das Maklerrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen Maklern und Auftraggebern.

Streitigkeiten entstehen häufig im Zusammenhang mit Provisionsansprüchen oder der Wirksamkeit von Maklerverträgen. Unsere Kanzlei berät Makler sowie Auftraggeber im Maklerrecht und vertritt ihre Interessen konsequent.

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Häufige Fragen zum Maklerrecht

Wann entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers?

Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn der Makler erfolgreich vermittelt und ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Voraussetzung ist regelmäßig ein wirksamer Maklervertrag. Auch die Kausalität der Tätigkeit ist entscheidend.

In vielen Fällen ist zumindest die Textform erforderlich. Formfehler können dazu führen, dass kein Provisionsanspruch besteht. Eine rechtliche Prüfung ist daher sinnvoll.

Ja, etwa bei Pflichtverletzungen des Maklers oder fehlender Vermittlungsleistung. Auch unzulässige Doppeltätigkeit kann den Anspruch entfallen lassen.

Entscheidend ist, welcher Makler den Vertragsabschluss verursacht hat. Nicht jeder beteiligte Makler hat automatisch Anspruch auf Provision.

Bei Streitigkeiten über Provisionsansprüche oder Vertragsinhalte ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert. So lassen sich unnötige Kosten vermeiden.

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