Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.

Ein solches liegt regelmäßig vor, wenn ein Arbeitnehmer gegen eine vereinbarte Vergütung weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit für einen Arbeitgeber tätig wird. Da es in Deutschland kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt, verteilen sich die arbeitsrechtlichen Regelungen auf eine Vielzahl einzelner Gesetze und Vorschriften. Gerade diese Vielschichtigkeit macht eine spezialisierte rechtliche Beratung im Arbeitsrecht besonders wichtig.

Inhaltlich umfasst das Arbeitsrecht insbesondere das Individualarbeitsrecht, etwa Kündigungsschutz, Abmahnungen, Vergütungsansprüche, Urlaubsansprüche und Zeugnisfragen, sowie das Kollektivarbeitsrecht, das sich mit Tarifverträgen, Mitbestimmungsrechten und dem Betriebsverfassungsrecht befasst. Unsere Kanzlei in Lübeck berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend und praxisnah in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht ist insbesondere Herr Rechtsanwalt Schmied, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der über besondere theoretische Kenntnisse und langjährige praktische Erfahrung verfügt.

Darüber hinaus berät Herr Rechtsanwalt Albrecht ebenfalls schwerpunktmäßig und mit hoher fachlicher Kompetenz im Arbeitsrecht.

Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht – in Lübeck und bundesweit.

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Häufige Fragen zum Thema Arbeitsrecht

Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Sobald eine Kündigung, Abmahnung oder ein Konflikt mit dem Arbeitgeber droht, ist eine frühzeitige Beratung im Arbeitsrecht sinnvoll. Viele Fristen, insbesondere im Kündigungsschutz, sind sehr kurz.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. In vielen Fällen kann jedoch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Vergleichs eine Abfindung ausgehandelt werden.

Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Angaben zu Leistung und Verhalten.

Ja, wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht umfassend und vertreten ihre Interessen außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.

Sprechen Sie uns an

Ob persönliche Beratung, telefonisches Gespräch oder erste Anfrage per E-Mail – wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsan den passenden Weg, Ihr Anliegen schnell und zu verlässig zu klären.
 
Sie erreichen uns telefonisch unter: 0451 / 38899 – 30