Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl alltäglicher rechtlicher Fragestellungen, insbesondere aus dem Vertragsrecht, dem Schadensersatzrecht sowie weiteren Bereichen des privaten Rechts.

Es bildet die Grundlage zahlreicher rechtlicher Auseinandersetzungen im privaten wie auch im wirtschaftlichen Alltag.

Unsere Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten im Zivilrecht umfassend und lösungsorientiert. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen bei zivilrechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite, unabhängig davon, ob es um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen geht. Ziel unserer Beratung ist es stets, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche und praktikable Lösung für Ihr individuelles rechtliches Anliegen zu finden – außergerichtlich ebenso wie vor den Zivilgerichten.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

Häufige Fragen im allgemeinen Zivilrecht

Was gehört zum Zivilrecht?

Das Zivilrecht umfasst unter anderem Vertragsrecht, Schadensersatzrecht und viele Alltagskonflikte. Es betrifft private und wirtschaftliche Rechtsbeziehungen.

Ein Schadensersatzanspruch setzt eine Pflichtverletzung, einen Schaden und Kausalität voraus. Jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Abweichungen sind möglich.

Nein, viele Streitigkeiten lassen sich außergerichtlich klären. Dies spart Zeit und Kosten.

Sobald ein rechtlicher Konflikt absehbar ist oder Unsicherheit besteht. Frühzeitige Beratung verhindert Nachteile.

Sprechen Sie uns an

Ob persönliche Beratung, telefonisches Gespräch oder erste Anfrage per E-Mail – wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsan den passenden Weg, Ihr Anliegen schnell und zu verlässig zu klären.
 
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