Das Gewaltschutzrecht dient dem Schutz vor körperlicher Gewalt, Bedrohungen, Nachstellungen oder Belästigungen.

Es umfasst insbesondere Schutzanordnungen und Kontaktverbote. Unsere Kanzlei berät und vertritt Betroffene sowie Antragsgegner in Gewaltschutzverfahren mit der erforderlichen Sensibilität und rechtlichen Klarheit.

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Häufige Fragen zum Gewaltschutz

Wann greift das Gewaltschutzgesetz?

Das Gewaltschutzgesetz greift bei körperlicher Gewalt, Bedrohung, Nachstellung oder Belästigung. Ziel ist der schnelle Schutz der betroffenen Person. Schutzmaßnahmen können kurzfristig angeordnet werden.

Eine Schutzanordnung enthält meist Kontakt- oder Näherungsverbote. Sie wird durch das Gericht erlassen und ist verbindlich. Verstöße können strafrechtliche Folgen haben.

In dringenden Fällen kann Schutz sehr kurzfristig erfolgen. Teilweise sind gerichtliche Entscheidungen innerhalb weniger Tage möglich. Dies dient der schnellen Gefahrenabwehr.

Ein Verstoß stellt eine Straftat dar. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Zudem kann dies die rechtliche Position im Verfahren erheblich verschlechtern.

Eine anwaltliche Begleitung ist dringend zu empfehlen. Sie hilft, Anträge korrekt zu stellen oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen.

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Ob persönliche Beratung, telefonisches Gespräch oder erste Anfrage per E-Mail – wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsan den passenden Weg, Ihr Anliegen schnell und zu verlässig zu klären.
 
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