Miet- und WEG-Recht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht betrifft viele rechtliche Fragen rund um Immobilien, Mietverhältnisse und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Ob es um Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag, die Wirksamkeit einer Kündigung, Mieterhöhungen, Mängelrechte oder Betriebskostenabrechnungen geht – wir beraten und vertreten Mieterinnen und Mieter ebenso wie Vermieterinnen und Vermieter umfassend und zielgerichtet.

Auch im Wohnungseigentumsrecht unterstützen wir Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalter bei rechtlichen Fragestellungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften. Häufig geht es dabei um Beschlussfassungen, Kostenverteilungen, bauliche Veränderungen, Fragen der Verwaltung oder die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen innerhalb der Gemeinschaft.

Ihre Ansprechpartnerin im Miet- und WEG-Recht ist Frau Rechtsanwältin Otte, die über besondere Kompetenz und Erfahrung in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen verfügt und Mandantinnen und Mandanten engagiert und praxisnah berät.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

Häufige Fragen zum Thema Miet- und WEG-Recht

Wann sollte ich im Mietrecht anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen?

Eine anwaltliche Beratung ist insbesondere sinnvoll bei Kündigungen, Mieterhöhungen, Mietmängeln, Betriebskostenabrechnungen oder Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft, Fehler zu vermeiden und die eigenen Interessen gezielt durchzusetzen.

Ja. Wir beraten und vertreten sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter. Dadurch kennen wir die typischen Interessen und Argumentationslinien beider Seiten und können praxisnah und zielgerichtet beraten.

Betriebskostenabrechnungen sollten sorgfältig geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf formelle Anforderungen, umlagefähige Kosten und die Einhaltung von Fristen. Wir unterstützen Sie dabei, mögliche Fehler zu erkennen und Ihre Ansprüche geltend zu machen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Das Wohnungseigentumsrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Häufige Themen sind Beschlüsse der Eigentümerversammlung, Kostenverteilungen, bauliche Veränderungen, Fragen der Verwaltung sowie Ansprüche zwischen einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern oder gegenüber der Gemeinschaft.

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft kann insbesondere dann anfechtbar sein, wenn er gegen gesetzliche Vorgaben, die Gemeinschaftsordnung oder die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt. Da für die Anfechtung von WEG-Beschlüssen kurze Fristen gelten, sollte zeitnah geprüft werden, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind.

Sprechen Sie uns an

Ob persönliche Beratung, telefonisches Gespräch oder erste Anfrage per E-Mail – wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsan den passenden Weg, Ihr Anliegen schnell und zu verlässig zu klären.
 
Sie erreichen uns telefonisch unter: 0451 / 38899 – 30