Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Bauunternehmen, Handwerkern und Architekten.

Typische Streitpunkte sind Baumängel, Bauverzögerungen, Vergütungsfragen sowie Gewährleistungsansprüche. Wir beraten Mandantinnen und Mandanten in Lübeck bei der rechtssicheren Gestaltung von Bauverträgen und vertreten ihre Interessen bei baurechtlichen Auseinandersetzungen kompetent und praxisnah.

Im Rahmen unserer Tätigkeit im privaten Baurecht bieten wir auf Wunsch eine erste Ortsbegehung zur Sachstandsaufnahme an. Dabei setzen wir – soweit dies im Einzelfall sinnvoll und rechtlich zulässig ist – moderne technische Hilfsmittel wie Drohnenaufnahmen und Wärmebildtechnik ein.

Diese ermöglichen eine anschauliche Dokumentation des baulichen Zustands sowie die frühzeitige Erkennung möglicher Auffälligkeiten. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse bilden eine wertvolle Grundlage für die rechtliche Ersteinschätzung und das weitere Vorgehen.

Unser Ziel ist es, die technische Bestandsaufnahme und die juristische Beratung sinnvoll miteinander zu verbinden, um eine fundierte und praxisorientierte Bewertung des jeweiligen Anliegens zu ermöglichen.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

Häufige Fragen zum Thema Baurecht

Was zählt als Baumangel?

Ein Baumangel liegt vor, wenn die Bauleistung nicht der vertraglich vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit entspricht. Typische Beispiele sind Feuchtigkeitsschäden, Risse oder fehlerhafte Abdichtungen. Auch Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik können einen Mangel darstellen.

Bauherren können Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt verlangen. Welche Rechte im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von Art und Umfang des Mangels ab. Eine rechtliche Bewertung hilft, strategische Fehler zu vermeiden.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt regelmäßig fünf Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. In dieser Zeit müssen Mängel rechtzeitig gerügt werden.

Kommt es zu erheblichen Bauverzögerungen, können Schadensersatzansprüche bestehen. Unter Umständen ist auch eine Kündigung des Bauvertrags möglich. Die vertraglichen Regelungen sind hierbei entscheidend.

Ja, eine rechtliche Prüfung vor Vertragsabschluss ist sehr empfehlenswert. Unklare oder einseitige Vertragsklauseln führen häufig zu späteren Streitigkeiten. Eine Prüfung schafft frühzeitig Rechtssicherheit.

Sprechen Sie uns an

Ob persönliche Beratung, telefonisches Gespräch oder erste Anfrage per E-Mail – wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsan den passenden Weg, Ihr Anliegen schnell und zu verlässig zu klären.
 
Sie erreichen uns telefonisch unter: 0451 / 38899 – 30