Unter dem Begriff allgemeines Zivilrecht fassen wir in unserer Kanzlei all jene privatrechtlichen Streitigkeiten zusammen, die alltäglich entstehen können und keiner der oben genannten Spezialmaterien zuzuordnen sind. Hierunter fallen beispielsweise Gewährleistungsansprüche bei einem Kaufvertrag wegen Mängel an der Kaufsache, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei unerlaubten Handlungen sowie das allgemeine Vertragsrecht.
Ihr Ansprechpartner auf diesen Rechtsgebieten ist in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Plischke.